Deutschlandweit sind mehr als 3,2 Millionen Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer vergleichbaren Zusatzversorgungskasse( Rheinische, Emder und katholische Zusatzversorgungskasse etc.) pflichtversichert.
Die Zusatzversorgung verspricht eine Absicherung des Lebensstandards im Alter neben
der gesetzlichen Rentenversicherung. Tatsächlich aber ist die ursprünglich vereinbarte Höhe der Versorgung längst nicht mehr gewährleistet. Gleichzeitig zahlen immer mehr Arbeitgeber überhöhte Umlagen / Sanierungsgelder an die VBL oder werden bei Austrittsabsicht zu überzogenen Gegenwertzahlungen aufgefordert.
Meine Tätigkeit umfasst die gesamte Problematik des Zusatzversorgungs-rechtes sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Ich berate und vertrete Sie u.a. zur Thematik
Ich informiere Sie gern umfassend über Ihre Rechte.